Projekt Frankfurter Str. 59

Die Frankfurter Str. 59 ist dem Verein 1994 vom Land Hessen für 66 Jahre im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages übereignet worden. Im Vorderhaus gibt es drei WG-Wohnungen mit neun Studierenden. In den beiden Hinterhäusern, der Frankfurter Str. 59 A und 59 B, wohnen jeweils vier Studierende in einer WG.


Die Gebäude Frankfurter Str. 59 und 59 A sind 1993/94 grundlegend saniert und modernisiert worden. Die Finanzierung des Projektes erfolgte mit Fördermitteln des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst in Höhe von DM 500.000,- und einem durch ein Darlehen erbrachten Eigenanteil der SWH in Höhe von DM 188.500,-.

Das Gebäude Frankfurter Str. 59 B ist erst zum 01. 03. 2003, nach einen umfassenden Umbau von einer Scheune zu einer Wohnung, an eine WG vergeben worden. Diesen Umbau hat die SWH selbst mit Eigenmitteln und einem Darlehen finanziert, da es zur Zeit keine Fördermittel für studentischen Wohnungsbau mehr gibt.

Die relativ geringen Mieten sind nur durch die freiwillige Selbstbeteiligung der Bewohner an der Verwaltung und Instandhaltung des eigenen Wohnraumes möglich.

Eckdaten des Projektes:

Technik

Organisation

Soziales

Rechtliches